Stellungnahme des Antikorruptionsverein Berlin e.V. zum Tätigkeitsbericht 2018 der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

7.5.2019. Am Donnerstag, den 25.4.19 hat die Zentralstelle Korruptionsbekämpfung ihren Jahresbericht 2018 veröffentlicht. Dazu konnte der Antikorruptionsverein Berlin bereits mit einem kurzen Kommentar in der Berliner Zeitung vom 26.4.2019 Stellung nehmen, s. https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/korruption-in-berlin-so-will-die-justiz-bestechung-besser-bekaempfen-32425472 .

Nun steht der Jahresbericht 2018 auch auf der Webseite des Berliner Senats zum Download zur Verfügung, s. https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/ueber-uns/zustaendigkeit/zentralstellen/zentralstelle-korruptionsbekaempfung/ . Des weiteren ist nun auch der aktuelle Tätigkeitsbericht des Berliner Vertrauensanwalts als Download verfügbar unter https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/beauftragte/vertrauensanwalt/ .

Zu den Tätigkeitsberichten der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung und des Vertrauensanwalts möchten wir hiermit wie folgt Stellung nehmen:

Dem Tätigkeitsbericht 2018 der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung ist zu entnehmen, dass die Zahl der Verfahren mit Korruptionsbezug in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Korruption scheint in Berlin ein zunehmendes Problem zu sein.

Gemessen an der Größe der Berliner Verwaltung ist die Zahl der Verfahren aber immer noch auffallend niedrig. Es wird nach wie vor viel zu wenig Korruption aufgedeckt durch die administrativen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Die fast völlige Unwirksamkeit der Korruptionsbekämpfung in Berlin wird im Tätigkeitsbericht zum wiederholten Male auch offen zugegeben, es ist erneut die Rede vom „faktisch nicht vorhandenem Entdeckungsrisiko“. Neben dem geringen Entdeckungsrisiko offenbart der Tätigkeitsbericht große Probleme bei der Strafverfolgung.

2018 wurden überhaupt nur 134 Verfahren eröffnet. Davon wurden die meisten Verfahren eingestellt „mangels hinreichenden Tatverdachts“. Ähnlich wie in den Vorjahren gab es nur sehr wenige Anklageerhebungen (15) und Hauptverhandlungen (14) sowie nur eine Handvoll Verurteilungen (16), davon die meisten mit Bewährungs- oder Geldstrafen.

Der Tätigkeitsbericht des Vertrauensanwalts zeichnet ein ähnliches Bild: Nur ein Bruchteil aller Hinweise wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, weil es meist an Belegen mangelt, die einen Anfangsverdacht begründen können. Erfahrungsgemäß ist ferner davon auszugehen, dass die Mehrzahl der aufgrund der Hinweise eingeleiteten Verfahren wieder eingestellt werden (s.o.). Für viele Hinweisgeber ist der Vertrauensanwalt darum eine Sackgasse. Es ist zu befürchten, dass viele potentielle Informanten von vorneherein auf das Geben von Hinweisen verzichten, weil sie sich davon keinen Erfolg versprechen.

Wir stellen darum fest: Das Entdeckungsrisiko bei Korruption geht gegen Null. Und wenn man doch erwischt wird, sind die Chancen groß, dass man straffrei oder mit einer geringen Strafe davonkommt.

Das ist seit Jahrzehnten so und hat sich bis heute nicht wesentlich geändert trotzt der Einführung diverser Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Ankündigung der Einführung der forensischen Datenanalyse. Wir warnen aber vor zu hohen Erwartungen. Die forensische Datenanalyse kann helfen bei der Erkennung von Auffälligkeiten bei der Vergabe öffentlicher Mittel. Sie wirkt sicher auch präventiv, da das Entdeckungsrisiko steigt. In großen Unternehmen ist die forensische Datenanalyse Standard, sie sollte es auch in der Verwaltung sein. Die Steuerzahler haben ein Anrecht auf zeitgemäße, wirksame Kontrolle ihrer Steuergelder.

Aber die forensische Datenanalyse allein wird niemals genügen, um die Korruption in der Berliner Verwaltung in den Griff zu bekommen. Dazu ist Korruption viel zu vielseitig und flexibel. Wie wirksam die forensische Datenanalyse sein kann, hängt zudem wesentlich davon ab, wie sie implementiert wird. Wenn Auffälligkeiten wie bisher nur von den betroffenen Verwaltungen selbst geprüft werden, dann wird sie wenig Wirkung entfalten. Bis heute werden fast alle Prüfverfahren der Prüfgruppen in den Verwaltungen eingestellt.

Die forensische Datenanalyse darf keine Alibimaßnahme sein. Es bedarf einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Die wichtigste Maßnahme ist Transparenz. Es mag helfen, wenn Algorithmen die Verwaltung kontrollieren. Noch besser ist es jedoch, wenn die Bürgerinnen und Bürger dies selbst tun können.

Auf unserem Wunschzettel ganz vorne stehen daher ein Transparenzgesetz sowie die Pflicht zur Veröffentlichung von Parteispenden auch unterhalb von 10.000 Euro.

Ergänzend zu den Tätigkeitsberichten von Staatsanwaltschaft und Vertrauensanwalt wäre ein jährliches Lagebild Korruption der Berliner Polizei wünschenswert – wie es jährlich vom Bundeskriminalamt und anderen Landeskriminalämtern veröffentlicht wird, beispielsweise auch im benachbarten Bundesland Brandenburg, s. https://antikorruption.brandenburg.de/media_fast/4055/Lagebild%20Korruptionskriminalit%C3%A4t%202017.pdf .

Die Einführung eines Vertrauensanwalts als Anlaufstelle für Hinweisgeber halten wir grundsätzlich für eine sinnvolle Maßnahme. Dass viele Hinweisgeber abgewiesen werden, weil Korruption nicht zu beweisen ist, ist allerdings ein noch zu lösendes Problem. Der Bekanntheitsgrad des Vertrauensanwalts ist weiter zu steigern. Bisher kommt die Mehrzahl der Hinweise von externen Hinweisgebern, die Qualität dieser Hinweise genügt oft nicht für ein Ermittlungsverfahren. Interne Hinweisgeber können oftmals genauere Hinweise geben und Belege liefern, da sie Zugriff haben auf Originalunterlagen, E-Mails etc.. Es bedarf daher weiterer Maßnahmen, um potentielle interne Hinweisgeber zu erreichen und zum Geben von Hinweisen zu motivieren. Dazu gehört auch ein besserer Whistleblowerschutz.

Außerdem müssen alle bis dato wirkungslosen administrativen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung optimiert werden sowie weitere Maßnahmen implementiert werden. Würde die Korruptionsbekämpfung in Berlin funktionieren, bräuchte man gar keine Hinweisgeber.

Jiri Kandeler

Vorstand Antikorruptionsverein Berlin e.V.

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