9.3.2020. Die Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat am Freitag, den 6.3.2020, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vorgestellt. Zugleich hat auch der Berliner Vertrauensanwalt seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt. Die beiden Tätigkeitsberichte sind inzwischen auch im Internet veröffentlicht (Tätigkeitsberichte 2019). Zu den Tätigkeitsberichten der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung und des Vertrauensanwalts möchten wir hiermit wie folgt Stellung nehmen:

Die für das Jahr 2019 vorgelegten Fallzahlen bewegen sich im Bereich der Vorjahre, verglichen mit 2018 sind sie etwas rückläufig. Insgesamt gesehen stagnieren die Zahlen seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht 2019 ist somit keinesfalls als eine Erfolgsmeldung zu bewerten sondern vielmehr als ein Warnsignal. Es muss dringend viel mehr für die Korruptionsbekämpfung unternommen werden!

Der Tätigkeitsbericht 2019 zeigt u.a., dass bei der Staatsanwaltschaft viel zu wenige Fälle ankommen. Es werden in den Verwaltungen des Senats und der Bezirke viel zu wenige Fälle aufgedeckt, weil es keine wirksamen Korruptionskontrollen gibt. Die meisten Entdeckungen sind zudem gerade nicht den administrativen Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu verdanken sondern fast immer Hinweisgebern oder schlicht dem Zufall.

Dazu kommt, dass sehr viele Prüfverfahren in Verdachtsfällen nie bei der Staatsanwaltschaft ankommen, weil sie schon in den Prüfgruppen der Senats- und Bezirksverwaltungen eingestellt werden. Wenn es ein Verdachtsfall doch mal bis zu einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft schafft, stehen die Chancen gut, dass das Verfahren dort eingestellt wird. Und wenn es ein Verdachtsfall sogar bis in ein Gerichtsverfahren schafft – auch dort werden die meisten Verfahren eingestellt, siehe Tätigkeitsbericht.

Am Ende kommt es bei nur einem Bruchteil aller Korruptionsverdachtsfälle zu einer Verurteilung – meist mit sehr milden Strafen. In Berlin wegen Korruption erwischt oder bestraft zu werden, ist also relativ unwahrscheinlich. Das Risiko bei Korruption ist für die Täter gering, entsprechend hoch dürfte die Dunkelziffer sein.

Es offenbart sich im Tätigkeitsbericht sowohl ein Mangel in der Strafverfolgung als auch ein Versagen der Kontrollen in den Verwaltungen.

Die seit vielen Jahren magere Bilanz der Korruptionsbekämpfung in Berlin ist nur zum Teil darauf zurückzuführen, dass Korruption ein schwer aufzudeckendes Delikt ist. Die magere Bilanz ist aus unserer Sicht in erster Linie hausgemacht, da die administrativen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung nach unseren Erkenntnissen weitestgehend wirkungslos sind. Die Korruptionsbekämpfung könnte viel besser funktionieren, es fehlte bisher jedoch am politischen Willen zur wirksamen Bekämpfung von Korruption.

Ein erster Schritt wäre die Überprüfung aller Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit. Die administrativen Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in Berlin sind bisher noch nie evaluiert worden, obgleich - wie wir wissen - viel für eine sehr geringe Wirkung spricht. Wir fordern darum die Berufung einer Expertenkommission zur Evaluation der Berliner Korruptionsbekämpfung. Auf der Grundlage der Evaluation lassen sich geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung ergreifen.

 

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