Korruption und Korruptionsbekämpfung
Gemäß der Definition von Transparency International ist Korruption der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
Korruption wird von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung gerne klein geredet. Korruption wird darum öffentlich kaum als Problem wahrgenommen. Entsprechend erreicht Deutschland beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International regelmäßig gute Bewertungen. 2016 war Deutschland auf Platz 10 des Korruptionswahrnehmungsindex (Quelle: Transparency International).
Der geschätzte volkswirtschaftliche Schaden durch Korruption geht bundesweit allerdings in die Milliarden. Laut BKA entstanden durch aufgedeckte Korruptionsfälle im Jahr 2011 monetäre Schäden von rund 276 Millionen Euro (Quelle: Wikipedia). Nun gehen Korruptionsforscher aber davon aus, dass höchstens ein bis zehn Prozent aller Korruptionsfälle ans Licht kommen. Entsprechend hoch ist die Dunkelziffer und der anzunehmende tatsächliche Schaden. Einer Studie aus dem Jahr 2018 zufolge beträgt der Schaden durch Korruption in Deutschland über 100 Milliarden Euro jährlich (Quelle: Grüne Fraktion im Europaparlament).
Schlimmer als der wirtschaftliche Schaden ist allerdings der Schaden für die Demokratie, der durch Korruption entsteht. Korruption unterläuft alle demokratischen Prozesse der Entscheidungsfindung. Korruption zersetzt Demokratie. Sie nutzt Wenigen und schadet Vielen. Korruption untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Demokratie. Eine durch Korruption geschwächte Demokratie wird leicht Opfer des Totalitarismus.
Korruptionsbekämpfung ist darum mehr als nur Verbrechensbekämpfung. Korruptionsbekämpfung ist auch Verteidigung der Demokratie.
Wie wird Korruption in Berlin bekämpft?
Für Berlin gibt es keine Schätzungen über den möglichen Schaden durch Korruption. Obwohl der „Berliner Sumpf“ oder der „Berliner Filz“ den meisten Berlinern seit Jahrzehnten geläufige Begriffe sind, ist das Ausmaß von Korruption in Berlin gänzlich unbekannt. Dabei dürfte der Schaden durch Korruption auch in Berlin jährlich viele Millionen betragen.
Korruption wird auch ein „Kontrolldelikt“ genannt. Mit Korruption ist es wie mit dem Schwarzfahren oder mit Tempolimits – wo keine Kontrollen sind, steigen die Deliktzahlen nach oben. Umso wichtiger ist darum eine funktionierende Korruptionskontrolle. Aber die gibt es nicht in Berlin. Es ist daher davon auszugehen, dass Korruption weit verbreitet ist.
In Berlin gibt es zwar Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung, Richtlinien zur Annahme von Geschenken und Sponsoring-Richtlinien. Berlin hat ein Korruptionsregister, ein Vergaberegister, Antikorruptionsbeauftragte, Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung, Vertrauensanwälte, ein elektronisches Hinweisgebersystem bei der Berliner Polizei, eine Abteilung Korruptionsbekämpfung bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft und mehr.
Auf der formalen Ebene ist Berlin damit gut gegen Korruption aufgestellt. Viele Maßnahmen, welche Transparency International zur Korruptionsbekämpfung empfiehlt, sind in Berlin formal umgesetzt.
Aber funktioniert die Korruptionsbekämpfung auch? Leider nein.
Die existierenden gesetzlichen Regelungen und administrativen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind vielfach wirkungslos. Das seit Jahren viel gepriesene Berliner „Vier-Säulen-Modell“ der Korruptionsbekämpfung ist mehr Schein als Sein.
Ein Beispiel: Das Land Berlin hat 2011 das Amt eines Vertrauensanwalts eingerichtet. Hinweisgeber können sich an den Vertrauensanwalt wenden, um anonym Hinweise zu Korruption zu geben. Von Oktober 2011 bis Juni 2015 hat der Berliner Vertrauensanwalt 234 Hinweise zu Korruption erhalten. In nur 14 Fällen davon hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Und in keinem einzigen Fall wurde eine Anklage erhoben oder jemand verurteilt! (Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/17062, Anfrage im Abgeordnetenhaus vom 15.9.15)
Die Bezirks- und Senatsverwaltungen haben alle ihre eigenen Prüfgruppen und kontrollieren sich selbst. Leider funktioniert die Selbstkontrolle nicht. Prüfverfahren führen nur in den seltensten Fällen auch zu Ermittlungsverfahren und noch seltener zu Verurteilungen. Ein Beispiel: „In der 17. Legislaturperiode ist die Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung/Innenrevision (der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Anm. d. A.) bisher in ca. 85 Angelegenheiten tätig geworden. …. Korruptionsstraftaten konnten ... nicht nachgewiesen werden.“ (Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin Drucksache 17/18501, Anfrage im Abgeordnetenhaus vom 3.5.2016)
Noch weniger bewirken die Antikorruptionsbeauftragten in den Bezirken und Senatsverwaltungen. Wie auch? Sie sind nicht unabhängig sondern der Amtsleitung direkt unterstellt. Sie verfügen zudem weder über genügend Zeit noch über ausreichende Mittel und Kompetenzen. Ein Beispiel: „Die Aufgaben der Korruptionsprävention und -bekämpfung werden im Bezirksamt Pankow durch den Antikorruptionsbeauftragten hauptamtlich mit einem Anteil von rund 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit abgedeckt.“ (Quelle: BVV Pankow, Drucksache VI-0613 vom 5.4.2016) Eine Viertelstelle für die Korruptionsbekämpfung in einem Bezirk mit fast 400.000 Einwohnern. Das kann niemals ausreichen.
Auch die Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft ist nur bedingt effektiv. Von jährlich über hundert Verfahren kommen regelmäßig nur eine Handvoll Verfahren mit Verurteilungen zum Abschluss. Die überwiegende Mehrzahl der Verfahren wird eingestellt. (Quelle: Tätigkeitsberichte der Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung").
Die Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in Berlin sind kaum koordiniert, es gibt kaum einheitliche Standards in den Bezirken oder in den Senatsverwaltungen. Ein Konzept oder eine langfristige Strategie zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung gibt es ebenfalls nicht. Wissenschaftliche Forschung zum Thema Korruption und Korruptionsbekämpfung gibt es in Berlin fast nicht. Ein Monitoring, ein Qualitätsmanagement oder überhaupt eine Evaluation der vorhandenen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung findet nicht statt. Fakt ist:
Eine wirksame Korruptionsbekämpfung gibt es in Berlin überhaupt nicht!
Zur Wirksamkeit von Korruptionsbekämpfung in Berlin gibt bis heute nur eine einzige öffentlich verfügbare Untersuchung: Jiri Kandeler: "Korruptionsbekämpfung auf kommunaler Ebene in Berlin". Wissenschaftlicher Verlag Berlin, Berlin, 2018. ISBN: 978-3-96138-064-0. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Korruptionsbekämpfung in den Berliner Bezirken weitestgehend wirkungslos ist.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden gestützt von einer anderen aktuellen Studie über Korruptionsprävention in Kommunen: Daniela Trunk, Bernhard Frevel (HG): Korruptionsprävention in Unternehmen und Kommunen: Eine interdisziplinäre Studie der Universität Halle-Wittenberg, Springer VS 2017. Diese Studie bescheinigt kommunaler Korruptionsprävention allgemein ebenfalls eine nur schwache Wirkung.
Auch Transparency International beklagt die Wirkungslosigkeit von Massnahmen der Korruptionsbekämpfung in Kommunen. "Die Arbeitsgruppe muss feststellen, dass einzelne Maßnahmen und Instrumente der Korruptionsprävention weitgehend wirkungslos bleiben. Kommunale Mandatsträger brauchen weiterhin keine ernstlichen Sanktionen zu befürchten, wenn sie für ihre Tätigkeit Belohnungen und Geschenke erhalten. Die Rolle von Vertrauensanwälten ist problematisch, weil mit dem Hinweisgeber kein Mandatsverhältnis besteht. Korruptionsregister der Länder sind weitgehend wirkungslos, weil die Kommunen keine Verfehlungen melden. Antikorruptionsbeauftragte haben oft nur eine Alibifunktion und sind der Bürgerschaft als Ansprechpersonen meistens nicht bekannt." (Quelle: Jahresbericht 2016 von Transparency International Deutschland, Seite 24).
Allgemeine Informationen:
Bundeslagebilder Korruption (Jahresberichte) des Bundeskriminalamts https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Korruption/korruption_node.html
Das 4-Säulen-Modell zur Korruptionsbekämpfung der Berliner Senatsverwaltung https://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/korruptionsbekaempfung/
Transparency International Deutschland e.V.: https://www.transparency.de/
Whistleblower-Netzwerk, Rechtshilfefonds für Whistleblower: http://www.whistleblower-net.de/
Gesellschaft für Freiheitsrechte: https://freiheitsrechte.org/datenhehlerei/
DokZentrum Ans Tageslicht: http://www.anstageslicht.de/whistleblower/was-ist-whistleblowing/