Wir haben eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen, mit denen wir die Berliner Korruptionsbekämpfung verbessern möchten. Manche unserer Vorschläge sind einfach und schnell sowie kostenneutral zu realisieren, andere kosten etwas Zeit und Geld. Aber jede Investition lohnt sich, denn Korruption ist teurer.

  • Die Berliner Antikorruptionsrichtlinie muss überarbeitet werden. Sie entspricht in ihrer aktuellen Fassung nicht den Anforderungen wirksamer Korruptionsbekämpfung.
  • Die Senatsverwaltungen sowie die Bezirksverwaltungen kontrollieren sich gegenwärtig selbst. Das funktioniert nicht. Die Kontrolle sollte eine externe unabhängige Behörde durchführen.
  • Antikorruptionsbeauftragte müssen für ihre Tätigkeit angemessen qualifiziert sein, sie müssen unabhängig und mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet sein.
  • Prüfverfahren der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung müssen einheitliche Qualitätsstandards haben. Die Arbeit der Prüfgruppen muss extern überwacht werden. Noch besser: Prüfverfahren werden von einer externen unabhängigen Behörde durchgeführt (s.o.).
  • Die Maßnahme der Personalrotation auf korruptionsanfälligen Posten muss konsequent umgesetzt werden, am besten mit überbezirklicher Rotation.
  • Die Verfahren von Planung, Vergabe und Abrechnung müssen jederzeit und überall klar getrennt sein.
  • Die Dienst- und Fachaufsicht der Amtsleitungen muss konsequent wahrgenommen werden. Korruption ist nur bei nachlässiger Kontrolle möglich. Die Vernachlässigung der Dienstaufsicht muss strenge disziplinarische Konsequenzen haben.
  • Verwaltungsentscheidungen müssen nachvollziehbar und plausibel sein. Dazu bedarf es der Dokumentation und schriftlich festgehaltener fachlicher Begründungen, die für jedermann einsehbar und nachvollziehbar sind. Wie Akten zu führen sind und was in ihnen enthalten sein muss, muss verbindlich und einheitlich geregelt sein.
  • Korruption ist oft nicht nachweisbar, weil Akten unvollständig oder nicht existent sind. Schlampige Aktenführung erfolgt absichtlich, um Korruption zu verschleiern. Sie muss daher disziplinarisch geahndet werden.
  • Das Informationsfreiheitsgesetz muss bürgerfreundlicher werden. Bürger müssen ihr Akteneinsichtsrecht viel zu oft erst einklagen, weil Behörden die Akteneinsicht zunächst verweigern. Es darf nicht sein, dass Behördenvertreter Akteneinsicht verweigern können in Fällen, die die eigene Behörde betreffen. Als Maßnahme schlagen wir vor, dem Landesbeauftragten für das Informationsfreiheitsgesetz gegenüber den Bezirks- und Senatsverwaltungen ein Weisungsrecht zu erteilen.
  • Verwaltung muss transparent sein. Berlin braucht ein Transparenzgesetz.
  • Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen sollten einen Ehrenkodex haben. Politiker sollten sich durch Unterzeichnen des Kodex verpflichten, bei Verletzung des Kodex von öffentlichen Ämtern zurückzutreten.
  • Bezirksverordnete sollten ihren Auftrag, die Verwaltung zu kontrollieren, aktiver verfolgen. Es sollte ständige, offene Arbeitsgruppen zum Thema Korruptionsbekämpfung geben. Ferner sollten Bezirksverordnete sich zum Thema fortbilden.
  • Alle Parteispenden müssen zeitnah veröffentlicht werden. Auf kommunaler Ebene sind die meisten Parteispenden unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 €. Parteispenden werden vielfach gestückelt, damit sie nicht veröffentlicht werden müssen.
  • Amts- und Mandatsträger sollten in Bezug auf Korruptionsdelikte rechtlich gleichgestellt sein. Die Annahme von Geschenken sollte gleich geregelt sein.
    Nebeneinkünfte von Amts- und Mandatsträgern müssen veröffentlicht werden. Amts- und Mandatsträger sind im Dienst des Bürgers tätig. Die Bürger als Dienstherren haben einen Anspruch auf Kenntnis von Nebentätigkeiten und eventuellen Interessenkonflikten.
  • Der Wechsel von politischen Ämtern zu Posten in der Wirtschaft muss erschwert werden. Es bedarf einer langen Karenzzeit.
  • Die Position der Ombudspersonen/Vertrauensanwälte muss gegenüber der Verwaltung und der Politik gestärkt werden. Die völlige Eigenständigkeit und Unabhängigkeit muss gewährleistet sein. Insbesondere die Verschwiegenheitspflicht ist nachteilig, da sie für Intransparenz sorgt, statt Missstände öffentlich zu machen. Vertrauensanwälte sollten das Recht haben, Hinweise  mit dem Einverständnis des Hinweisgebers an die Medien weiterzugeben.
  • Die Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin muss von der Politik vollständig unabhängig sein. Trotz formaler Unabhängigkeit ist de facto gegenwärtig keine völlige Unabhängigkeit gegeben. Eine Einflussnahme des Justizsenators sowie jede Form von politischem Druck auf die Staatsanwaltschaft ist zu verhindern.
  • Eine Kronzeugenregelung muss eingeführt werden. Ferner sollte es Strafmilderung bei Selbstanzeige geben. Dadurch steigt das Risiko, dass Korruption entdeckt wird. Das wirkt präventiv.
  • Der Schutz von Whistleblowern muss verbessert werden. Die aktive Hilfe von Hinweisgebern bei der Korruptions-Verbrechensbekämpfung sollte honoriert werden. Für sachdienliche Hinweise sollten Belohnungen ausgesetzt werden.
  • Die freien Träger der sozialen Arbeit, der Gesundheit und der Pflege unterliegen in ihrer Arbeit kaum einer Korruptionskontrolle. Die potentiellen Kontrollorgane, die öffentlichen Auftraggeber auf kommunaler und Landesebene unterliegen ebenfalls kaum einer Korruptionskontrolle. Es ist darum zu befürchten, dass das Korruptionspotential im Sozialwesen, im Gesundheitswesen und in der Pflege ebenso hoch ist, wie im Bauwesen. Hier ist in höchstem Maße Regelungsbedarf gegeben.
  • An den Berliner Universitäten gibt es praktisch keine Korruptionsforschung. Korruptionsforschung braucht einen festen Platz an einer Berliner Universität.
  • Die Korruptionsbekämpfung braucht ein Qualitätsmanagement, um eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an sich ändernde Bedingungen zu gewährleisten.

Rechtliche Hinweise

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