Warum Hinweise geben?

Die existierenden Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung funktionieren nicht. Korruptionsbekämpfung findet praktisch nicht statt. Fast immer ist die Aufdeckung von Korruptionsfällen Hinweisgebern zu verdanken.

Die Gesellschaft braucht daher Menschen mit Gewissen und Courage, die aus Überzeugung ihren Teil beitragen zur Bekämpfung von Korruption.

 

Wie Hinweise geben?

Wenn Sie Hinweise zu Korruption geben möchten, dann gibt es für Sie folgende Möglichkeiten:

Zunächst sind Sie verpflichtet, Ihr Wissen oder Ihren Verdacht Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Ist das Land Berlin ihr Arbeitgeber, können Sie sich Ihrem Vorgesetzten, einem Antikorruptionsbeauftragten, einem Vertrauensanwalt oder der Polizei anvertrauen.

Wenn Sie sich bereits erfolglos an eine öffentliche Stelle gewandt haben, oder wenn Sie annehmen müssen, dass dies keinen Erfolg haben wird, oder wenn Sie berufliche Nachteile befürchten müssen, dann können Sie sich auch an die Medien wenden (siehe untenstehende Kontaktmöglichkeiten).

Außerdem stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Bevor Sie mit Medien oder mit uns Kontakt aufnehmen, überlegen Sie sich gut, ob Sie anonym bleiben möchten. Wenn Anonymität für Sie nicht von Bedeutung ist, können Sie uns per E-Mail kontaktieren. Wir vereinbaren dann ein Beratungsgespräch.

Wenn Sie anonym bleiben wollen, weil Sie z. B. mit beruflichen Nachteilen rechnen müssen, dann rufen Sie uns nicht an und senden uns keine E-Mail.

Wenn Sie anonym bleiben wollen, können Sie uns wie folgt kontaktieren:

1. Bevor Sie uns kontaktieren, ergreifen Sie einige Vorsichtsmaßnahmen: Reden Sie mit niemandem über Ihr Vorhaben, verhalten Sie sich normal, verwenden Sie keine Dienstcomputer oder -handys zur Kontaktaufnahme oder für Recherchen zum Thema Hinweisgeben. Sammeln Sie Informationen und Beweismittel - Je klarer und genauer ihre Informationen sind, desto eher werden diese veröffentlicht. Noch mehr Tipps finden Sie im Internet, z.B. bei Transparency International oder beim Whistleblower-Netzwerk

2. Verpacken Sie was immer Sie uns schicken wollen in einen gut verschlossenen Umschlag. Adressieren Sie diesen Umschlag mit „An: Antikorruptionsverein Berlin“.
Schicken Sie uns aber nichts, aus dem hervorgehen könnte, wer der Absender ist!

3. Stecken Sie diesen Umschlag in einen weiteren, neutralen Umschlag und adressieren Sie diesen mit: Rechtsanwaltskanzlei Wiesinger&Nawrot, Krausnickstr. 11, 10115 Berlin. Die Rechtsanwaltskanzlei Wiesinger&Nawrot ist von uns beauftragt, Post für uns entgegenzunehmen.

4. Wenn Sie der Post vertrauen, senden Sie Ihren Umschlag mit der Post. Noch sicherer ist es, wenn sie ihn persönlich bei der Kanzlei abgeben oder eine Vertrauensperson (beispielsweise Ihr Rechtsanwalt) beauftragen, ihn dort abzuliefern.                                    
Um Ihre Anonymität zu schützen, wollen wir direkte Kommunikation vermeiden. Wir können Ihnen darum leider nicht bestätigen, dass wir Ihre Sendung erhalten haben. Ferner können wir Ihnen nicht mitteilen, wie wir mit Ihren Informationen weiter verfahren werden.

5. Es kann natürlich vorkommen, dass Rückfragen unverzichtbar sind. Wenn Sie gegen eine Kontaktaufnahme nichts einzuwenden haben, dann können Sie uns in Ihrer Sendung mitteilen, wie wir Sie kontaktieren sollen. Ein sicherer Weg wäre, uns Ihren (eingeweihten) Rechtsanwalt zu nennen. Die Kommunikation könnte dann über Ihren Rechtsanwalt laufen.

6. Schweigen Sie über Ihr Tun. Erzählen Sie niemandem irgendetwas.

Noch ein Hinweis zum Thema Drucken: Drucken Sie auf keinen Fall Dokumente mit Druckern, die man Ihnen zuordnen kann, also zu Hause oder in Ihrem Büro. Drucker hinterlassen ihre Signatur, sog. "Trackingpunkte", auf dem bedruckten Papier (s. Trackingpunkte). Wir müssen zum Nachweis der Echtheit möglicherweise die Originaldokumente an Dritte weitergeben, beispielsweise an Journalisten. Kopieren Sie in einem Kopierladen fern von Ihrer Dienststelle und Ihrem Wohnort.

Auf diese Weise ist Ihre Anonymität gesichert. Wenn wir gar nicht wissen, wer Sie sind, können wir Ihre Identität auch nicht preisgeben. Sollten wir merken, dass aus den Hinweisen Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind, werden wir diese nicht veröffentlichen.

Natürlich besteht immer ein Restrisiko. Sollte Ihre Identität trotzt aller Vorsichtsmaßnahmen bekannt werden, können wir dafür leider keine Haftung übernehmen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen darum, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen erklären, was Sie dürfen und was nicht, mit welchen rechtlichen Konsequenzen sie rechnen müssen, und wie Sie sich dagegen schützen können. Ein Anwalt kann Ihnen auch sagen, ob Sie nicht sogar verpflichtet sind, Ihr Wissen weiterzugeben – denn Schweigen macht Sie zum Mitwisser und könnte dienstrechtliche Konsequenzen haben.
In Berlin gibt es einige Rechtsanwälte, die sich mit der besonderen Rechtssituation von Hinweisgebern gut auskennen. Selbst Edward Snowden hat sich schon von Berliner Rechtsanwälten beraten lassen.
In besonderen Fällen ist eine Übernahme der Rechtsberatungskosten durch den Antikorruptionsverein möglich. Über eine Kostenerstattung können wir allerdings erst nach Erhalt Ihrer Hinweise entscheiden. Einen Rechtshilfefonds bietet übrigens auch das Whistleblower-Netzwerk (Kontakt s.u.).

Was geschieht mit Ihren Hinweisen?

Wir gehen jedem Hinweis nach. Aber wir müssen Sie um Geduld bitten. Es kann unter Umständen etwas dauern.
Sofern es uns möglich ist, überprüfen wir die Informationen selbst oder wir beauftragen Fachleute mit der Überprüfung. Wenn nötig, recherchieren wir weiter, um zusätzliche Informationen zu sammeln. In Frage kommen hier z.B. Anträge auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Anfragen in Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen u.ä. .
Nach der Prüfung bemühen wir uns um die Veröffentlichung. Wir haben selbst keine Plattform zum Veröffentlichen von Informationen wie beispielsweise Wikileaks. Eine Veröffentlichung können wir darum auch nicht garantieren. Sollten wir Ihre Hinweise nicht zur Veröffentlichung bringen können, können Sie sich immer noch an die untenstehenden Stellen für Hinweisgeber wenden.
Was strafrechtlich relevant ist, bringen wir zur Anzeige.
Offensichtliche Falschinformation oder Verleumdung bringen wir ebenfalls zur Anzeige.
Mit Bagatellfällen können wir uns aus Kapazitätsgründen nicht befassen.
Hinweise, die zu unkonkret und nicht überprüfbar sind, können wir nicht zur Veröffentlichung bringen. Aber: Was wir nicht veröffentlichen können, archivieren wir. So können Hinweise gegebenenfalls immer noch zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden, beispielsweise im Zusammenhang mit neuen Hinweisen.

Was kann Ihnen passieren, wenn Ihre Identität bekannt wird?

Viele Menschen glauben, Hinweisgeber leben gefährlich, wie die Beispiele Edward Snowden, Chelsea Mannings oder Julian Assange zeigen. Aber sofern Sie keine Geheimdienst- oder Militärgeheimnisse preisgeben, sofern es also nicht um Landesverrat und Ähnliches geht, ist das Risiko des Hinweisgebens durchaus kalkulierbar.
Hinweisgeber haben in erster Linie arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Das Schlimmste wäre hier der Jobverlust. In einzelnen Fällen kann es zu Schadensersatzklagen kommen. Bisher sind Hinweisgeber in Deutschland vor Gericht überwiegend mit milden Urteilen davongekommen. In Deutschland ist noch kein Hinwesigeber im Gefängnis gelandet.
Lassen Sie sich rechtlich beraten und aufklären über die möglichen Risiken. Vielleicht sind Sie ja dann auch bereit, auf Anonymität zu verzichten. Die Demokratie braucht mutige Menschen, die mit gutem Beispiel vorangehen und andere motivieren, es ihnen gleichzutun. Mehr Informationen zu Rechtsfolgen finden Sie z.B. hier: Whistleblowing-Rechtsfolgen .

Wie verlässlich sind andere Anlaufstellen für Hinweisgeber?
Ihre Anonymität kann Ihnen niemand zu 100% garantieren. Wie groß das Restrisiko bei den anderen ist, können wir nicht beurteilen. Wir glauben nur, dass die internetbasierten Hinweisgebersysteme weniger sicher sind als unser „Offline“-System. Gerade als Laie kann man am Computer viel falsch machen und sich versehentlich selbst schaden.
Sie sind arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite, wenn Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder Ihren Korruptionsbeauftragten wenden. Wenn Sie damit aber keinen Erfolg haben, können Sie Ihre Hinweise danach kaum noch woanders abgeben, ohne dass der Verdacht dann automatisch auf Sie fällt. Das sollten Sie bedenken.
Wenn Sie möchten, dass Ihre Hinweise öffentlich gemacht werden, dann sind Sie bei internen Anlaufstellen oder beim Vertrauensanwalt an der falschen Adresse. Hier ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Wenn Sie sich an eine Zeitung oder an einen Radio- oder Fernsehsender wenden, kann es Ihnen passieren, dass Ihre Informationen nicht publiziert werden, weil sie vielleicht nicht „sensationell“ genug sind. Zum Beispiel wird eine bundesweit erscheinende Zeitung kaum Hinweise aus einem Berliner Bezirk mit rein lokaler Bedeutung veröffentlichen. Bei kleineren Zeitungen mangelt es dagegen unter Umständen an Professionalität im Umgang mit anonymen Hinweisen.
Wenden Sie sich an einen Vertrauensanwalt oder gleich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft, dann kann es passieren, dass nicht einmal ein Verfahren eröffnet wird, weil keine Straftat vorliegt oder weil es keinen ausreichenden Anfangsverdacht gibt oder weil es keine Beweise gibt. Viele Verfahren werden wegen Mangel an Beweisen eingestellt. Wenn Sie von kriminellen Vorgängen Kenntnis haben, sammeln Sie genügend Beweise.

 

Anlaufstellen für Hinweisgeber:

Zentralstelle Korruptionsbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin: https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/ueber-uns/zustaendigkeit/zentralstellen/zentralstelle-korruptionsbekaempfung/

Vertrauensanwalt für Hinweisgeber der Berliner Senatsverwaltung: https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/beauftragte/vertrauensanwalt/

Anonymes Hinweisgeberportal des Vertrauensanwalts Berlins: https://www.vertrauensanwalt.org/

Ombudsperson Bezirk Spandau: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/ombudsstelle-gegen-korruption/

Anonymes Hinweisgebersystem der Polizei Berlin: https://www.lka-berlin-hinweisgebersystem.de/(S(rmjckc0pmbg5a4oew250qiw5))/

Anonymes Hinweisgebersystem der Polizei Brandenburg: https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl_korruption

Anonymer Briefkasten des Recherchezentrums Correct!v.org: https://correctiv-upload.org/

Whistleblower-Netzwerk: http://www.whistleblower-net.de/

Informantenpostfach der Tageszeitung die taz: https://informant.taz.de/

Informantenpostfach der Tageszeitung Der Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/briefkasten/

Informantenpostfach der Tageszeitung Berliner Zeitung: https://www.berliner-zeitung.de/missstandshinweis.226

Informantenpostfach der Zeitschrift Die Zeit: http://www.zeit.de/briefkasten/index.html , http://blog.zeit.de/open-data/2012/07/30/daten/

Informantenportal des Magazins Der Spiegel: http://www.spiegel.de/extra/so-nehmen-informanten-sicheren-kontakt-zum-spiegel-auf-a-1030502.html

Informantenportal von heise online: https://www.heise.de/tippgeber/

Hinweisgeberstelle der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht): https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Uebergreifend/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_artikel.html;jsessionid=AE05ED85CE33642821CC4FDB9230CCD1.2_cid363

 

Rechtliche Hinweise

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